AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elevia e.U.
Stand: 20. Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen:
Elevia e.U.
Keplerstraße 4/3/12
4040 Linz, Österreich
nachfolgend „Elevia“ genannt
und
gewerblichen Partnern, insbesondere Einkaufszentren, Veranstaltern, Märkten, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und sonstigen Geschäftskunden („gewerbliche Partner“); sowie
Endkundinnen und Endkunden, Besucherinnen und Besuchern, Eltern, Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen, sofern Elevia die Attraktionen direkt betreibt („Besucher“).
Der jeweils anwendbare Abschnitt dieser AGB richtet sich nach dem konkreten Vertragsverhältnis.
TEIL A – B2B
Vermietung und Kooperation mit gewerblichen Partnern
1. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Elevia und einem gewerblichen Partner kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die schriftliche Annahme eines Angebots, eine unterzeichnete Vereinbarung oder eine sonstige schriftliche Bestätigung durch Elevia zustande.
Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von Elevia schriftlich bestätigt wurden.
Das Absenden einer Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon, Social Media oder über einen anderen Kommunikationskanal stellt keine verbindliche Buchung und keinen Vertragsabschluss dar.
Elevia behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Leistungsumfang
Elevia bietet hochwertige reitbare animatronische Dinosaurier-Attraktionen, Kiddy Rides, Pop-up-Attraktionen sowie damit verbundene Eventdienstleistungen an.
Der genaue Leistungsumfang, die Anzahl der Attraktionen, die Eventdauer, der Standort, Aufbau- und Abbauzeiten, technische Anforderungen, Personal, Transport sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der schriftlichen Bestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Attraktionen ausschließlich für den Indoor-Bereich vorgesehen.
Eine Nutzung im Außenbereich ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Elevia genehmigt wurde. Eine Nutzung im Außenbereich ist nur möglich, wenn ein geeigneter Wetterschutz, stabile Bodenverhältnisse, eine geeignete Stromversorgung und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet sind.
Die Attraktionen sind, soweit gesetzlich erforderlich, CE-gekennzeichnet. Entsprechende Unterlagen können auf Anfrage bereitgestellt werden, sofern diese verfügbar und anwendbar sind.
3. Pflichten des gewerblichen Partners
Der gewerbliche Partner ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Lieferung, den Aufbau, den Betrieb und den Abbau bereitzustellen.
Dazu gehören insbesondere:
Bereitstellung einer geeigneten, ebenen, stabilen, sauberen und ausreichend großen Aufstellfläche
Sicherstellung eines sicheren Zugangs für Lieferung, Be- und Entladung, Aufbau und Abbau
Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs während der vereinbarten Aufbau- und Abbauzeiten
Bereitstellung einer ausreichenden Stromversorgung, sofern nichts anderes vereinbart wurde
Sicherstellung, dass die Aufstellfläche frei von Hindernissen, Gefahrenstellen, Feuchtigkeit, ungeeignetem Bodenbelag oder sonstigen Risiken ist
Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen oder behördlichen Zustimmungen
Einhaltung aller örtlichen, gesetzlichen, behördlichen, brandschutztechnischen, baulichen und veranstaltungsbezogenen Anforderungen
Bereitstellung eines angemessenen Besuchermanagements sowie Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit am Veranstaltungsort
Bereitstellung von Absperrungen, Sicherheitspersonal oder zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, sofern diese aufgrund des Standorts, Veranstaltungskonzepts oder behördlicher Vorgaben erforderlich sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde
Sicherstellung, dass Notausgänge, Fluchtwege und Sicherheitsbereiche frei bleiben
Aufrechterhaltung einer Veranstalterhaftpflichtversicherung und auf Anfrage Vorlage eines entsprechenden Nachweises
Schutz der Attraktionen und Ausrüstung außerhalb der Betriebszeiten, insbesondere vor Vandalismus, unbefugtem Zugriff, Manipulation, Diebstahl oder Beschädigung
Der gewerbliche Partner hat Elevia im Voraus über alle standortspezifischen Einschränkungen zu informieren, insbesondere über Ladebeschränkungen, Zugangsbeschränkungen, Bodenbelastungsgrenzen, Öffnungszeiten, Sicherheitsabläufe, Aufzugsmaße, Türbreiten, Brandschutzanforderungen, Hausordnungen oder technische Einschränkungen.
Sind die Aufstellfläche, der Zugang, die Stromversorgung, die Sicherheitsbedingungen oder sonstige Umstände ungeeignet, ist Elevia berechtigt, den Aufbau zu verweigern, den Betrieb zu unterbrechen, den Aufbau zu ändern oder die Leistung zu stornieren, ohne dass daraus Ansprüche des gewerblichen Partners auf Schadenersatz entstehen.
4. Nutzung, Aufsicht und Sicherheit
Die Attraktionen dürfen ausschließlich gemäß den Anweisungen und Sicherheitsregeln von Elevia genutzt werden.
Der gewerbliche Partner hat sicherzustellen, dass Besucher, Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen, Mitarbeitende, Auftragnehmer und Dritte sämtliche Sicherheitsregeln und Anweisungen des Personals einhalten.
Die Attraktionen, Steuerungen, Kabel, Batterien, Sicherungen, Absperrungen, Dekorationen, Treppenplattformen, technischen Komponenten und Zubehörteile dürfen vom gewerblichen Partner, von Besuchern oder Dritten nicht bewegt, geöffnet, verändert, manipuliert, beklettert, gezogen, geschoben oder anderweitig beeinträchtigt werden.
Elevia ist berechtigt, den Betrieb einer Attraktion sofort einzustellen, wenn Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden, Besucher sich unangemessen verhalten, Kinder nicht beaufsichtigt werden, die Ausrüstung gefährdet ist oder Elevia den weiteren Betrieb als unsicher einstuft.
5. Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Nettopreise. Ist Elevia aufgrund der jeweils anwendbaren Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit, wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Wird Umsatzsteuer anwendbar, wird die gesetzliche Umsatzsteuer entsprechend den geltenden Vorschriften hinzugerechnet oder ausgewiesen.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
50 % Restzahlung spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Erfolgt eine Buchung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort bei Vertragsabschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Elevia behält sich das Recht vor, Leistungen zurückzuhalten, den Aufbau zu verweigern, den Betrieb zu unterbrechen oder die Buchung zu stornieren, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen, Mahngebühren, Inkassokosten und Rechtsverfolgungskosten anfallen.
6. Transport, Aufbau und Abbau
Transport, Aufbau und Abbau erfolgen durch Elevia oder durch von Elevia beauftragte Personen oder Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Transportkosten, Reisekosten, Unterkunftskosten, Parkkosten, Ladekosten, Wartezeiten, besondere Zugangserfordernisse und zusätzliche Logistikkosten können gesondert verrechnet werden.
Der gewerbliche Partner hat geeignete LKW-Zufahrten, Ladezonen, Parkflächen, Zugangswege, Rampen, Aufzüge und ausreichende Zeitfenster für Aufbau und Abbau sicherzustellen.
Wartezeiten, fehlgeschlagene Zustellversuche, zusätzlicher Aufwand, Sondergenehmigungen, Verzögerungen durch Sicherheitskontrollen oder sonstige Zusatzkosten, die durch den gewerblichen Partner, den Veranstaltungsort oder Dritte verursacht werden, können gesondert verrechnet werden.
7. Änderungen von Standort, Zeit oder Leistungsumfang
Änderungen des vereinbarten Standorts, Veranstaltungstermins, Aufbauzeitpunkts, Abbauzeitpunkts, Betriebszeitraums, der Auswahl der Attraktionen oder des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Elevia.
Elevia ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des gewerblichen Partners anzunehmen.
Führen Änderungen zu zusätzlichen Kosten, sind diese vom gewerblichen Partner zu tragen.
8. Stornierung durch den gewerblichen Partner
Stornierungen müssen schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
14 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Transport, Logistik, Personalplanung, Unterkunft, Kosten von Drittanbietern, Marketingvorbereitungen, Genehmigungen oder individuelle Vorbereitungen, sind zusätzlich zur Stornogebühr gesondert zu bezahlen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Elevia.
9. Stornierung oder Unterbrechung durch Elevia
Elevia ist berechtigt, Leistungen zu stornieren, zu verschieben, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn:
der gewerbliche Partner Zahlungen nicht rechtzeitig leistet
die Aufstellfläche ungeeignet oder unsicher ist
erforderlicher Zugang, Stromversorgung, Platz oder Sicherheitsbedingungen nicht bereitgestellt werden
Wetter, technische, rechtliche, behördliche, sicherheitsrelevante oder organisatorische Gründe einen sicheren Betrieb verhindern
Besucher, Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen, Mitarbeitende oder Dritte Anweisungen nicht befolgen
eine Gefahr für Personen, Attraktionen, Ausrüstung oder Eigentum besteht
höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Elevia eintreten
In solchen Fällen entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder sonstige Entschädigung, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
10. Schäden während der Veranstaltung
Der gewerbliche Partner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Besucher, Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen oder Dritte verursacht werden.
Dies umfasst insbesondere Schäden durch:
unsachgemäße Nutzung
mangelnde Aufsicht
Vandalismus
Eingriffe durch Dritte
unbefugtes Berühren, Beklettern, Schieben, Ziehen oder Manipulieren
unzureichende Stromversorgung
Stromschwankungen
ungeeignete Aufstellflächen
Feuchtigkeit, Schmutz, Flüssigkeiten oder ungeeignete Umgebungsbedingungen
Beschädigung von Kabeln, Batterien, Steuerungseinheiten, Sicherungen, Dekorationen, Absperrungen, Treppenplattformen, Zubehör oder technischen Komponenten
Beschädigung von Böden, Wänden, Türen, Aufzügen, Ladebereichen oder umliegendem Eigentum
Sämtliche Schäden sind vom gewerblichen Partner vollständig zu ersetzen, sofern der Schaden nicht durch ein Verschulden von Elevia verursacht wurde.
Elevia ist berechtigt, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten, Reinigungskosten, Ausfallzeiten, Transportkosten, Überprüfungskosten sowie damit verbundene Kosten von Drittanbietern zu verrechnen.
11. Haftung im B2B-Bereich
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Elevia ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden oder sofern eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
Außer bei Personenschäden, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung ist die Gesamthaftung von Elevia auf den jeweiligen Vertragswert beschränkt.
Elevia haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, ausbleibende erwartete Besucherzahlen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Elevia haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbefolgung von Anweisungen, mangelnde Aufsicht, Eingriffe Dritter, Vandalismus, unsichere Bedingungen am Veranstaltungsort, ungeeignete Stromversorgung, ungeeignete Aufstellflächen oder das Verhalten von Besuchern, Kindern, Eltern, Erziehungsberechtigten, Begleitpersonen, Mitarbeitenden, Auftragnehmern oder Dritten verursacht werden.
12. Versicherung
Elevia unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der gewerbliche Partner hat eine geeignete Veranstalterhaftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten und auf Anfrage vor der Veranstaltung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Der gewerbliche Partner ist dafür verantwortlich, dass sein Versicherungsschutz für die Veranstaltung, den Veranstaltungsort, die erwarteten Besucherzahlen, Risiken und örtlichen Anforderungen ausreichend ist.
13. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.
Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
behördliche Einschränkungen
behördliche Anordnungen
Stromausfälle
Brand
Überschwemmung
Sturm
extreme Wetterbedingungen
technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Elevia
Transportverzögerungen
Unfälle
Streiks
Pandemien
Sicherheitsrisiken
Krieg
Terrorismus
innere Unruhen
Lieferkettenstörungen
Schließungen von Veranstaltungsorten
sonstige Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Elevia
In solchen Fällen entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, Entschädigung oder entgangenen Gewinn.
Elevia kann, soweit zumutbar, einen Ersatztermin anbieten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet, sofern nichts anderes gesondert vereinbart wurde.
14. Foto-, Video- und Marketingmaterial
Elevia ist berechtigt, Foto- und Videomaterial vom Aufbau, den Attraktionen, der Veranstaltungsfläche und der Veranstaltungsatmosphäre zu Dokumentations-, Werbe-, Website-, Social-Media-, Portfolio- und Marketingzwecken zu erstellen und zu verwenden.
Der gewerbliche Partner erteilt Elevia die Erlaubnis, Bilder und Videos des Veranstaltungsortes, des Aufbaus und des Veranstaltungsumfelds für diese Zwecke zu verwenden, sofern dem nicht vor der Veranstaltung ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.
Elevia achtet dabei auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte.
Der gewerbliche Partner ist dafür verantwortlich, etwaig erforderliche Zustimmungen des Veranstaltungsortes, von Besuchern, Mitarbeitenden, Mietern, Künstlern oder Dritten einzuholen, sofern diese für vom gewerblichen Partner veranlasste veranstaltungsbezogene Foto- oder Videoaufnahmen erforderlich sind.
TEIL B – B2C
Direkter Betrieb durch Elevia
Dieser Abschnitt gilt, wenn Elevia die Attraktionen direkt betreibt und Besucher direkt an Elevia bezahlen.
15. Betreiberstatus
Im direkten Betrieb ist Elevia Betreiberin der Attraktionen und Empfängerin der Zahlungen.
Preise, Betriebszeiten und Teilnahmebedingungen können je nach Standort, Veranstaltung und Attraktion variieren.
16. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung der Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher.
Besucher, Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen haben alle ausgehängten Sicherheitsregeln sowie sämtliche Anweisungen des Elevia-Personals jederzeit zu befolgen.
Kinder dürfen die Attraktionen nur unter Aufsicht eines Elternteils, einer erziehungsberechtigten Person oder einer Begleitperson nutzen.
Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen sind jederzeit für die Beaufsichtigung der Kinder verantwortlich und haben sicherzustellen, dass sich Kinder sicher verhalten und alle Anweisungen befolgen.
Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen sind dafür verantwortlich einzuschätzen, ob ein Kind körperlich und geistig in der Lage ist, die Attraktion sicher zu nutzen.
Kinder müssen sitzen bleiben, die Attraktion ordnungsgemäß nutzen und dürfen keine Teile der Attraktion, Steuerungen, Kabel, Absperrungen, Dekorationen, Treppenplattformen, Batterien oder technischen Einrichtungen berühren, beschädigen, beklettern, ziehen, schieben oder manipulieren.
17. Teilnahmevoraussetzungen
Das maximale Fahrergewicht beträgt 60 kg.
Die Nutzung kann insbesondere in folgenden Fällen eingeschränkt oder verweigert werden:
Überschreitung des maximalen Fahrergewichts
unzureichende körperliche oder geistige Fähigkeit zur sicheren Nutzung der Attraktion
gesundheitliche Einschränkungen
Schwangerschaft
sichtbare Alkoholisierung oder Beeinträchtigung
aggressives, unsicheres oder unangemessenes Verhalten
Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen
mangelnde Beaufsichtigung von Kindern
Gefahr einer Beschädigung der Attraktion, der Ausrüstung oder Dritter
Das Elevia-Personal ist berechtigt, den Zugang jederzeit aus Sicherheits-, Betriebs- oder technischen Gründen zu verweigern oder eine Fahrt zu beenden.
Ein Anspruch auf Nutzung der Attraktion besteht nicht, wenn Elevia die Nutzung als unsicher oder ungeeignet einstuft.
18. Preise und Zahlung
Die Nutzung der Attraktionen setzt die Zahlung des vor Ort ausgewiesenen Preises voraus.
Preise können je nach Standort, Veranstaltung, Attraktion, Tag, Dauer oder Sonderangebot variieren.
Die Zahlung kann in bar, mit Karte oder mit anderen vor Ort angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen.
Rückerstattungen erfolgen nur, wenn vor Beginn der Fahrt eine nachweisbare technische Störung auftritt und keine Ersatzfahrt angeboten werden kann.
Keine Rückerstattung erfolgt, wenn eine Fahrt aufgrund unsicheren Verhaltens, Nichtbefolgung von Anweisungen, mangelnder Aufsicht oder eines Verstoßes gegen diese AGB abgebrochen wird.
19. Haftung von Eltern und Erziehungsberechtigten
Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich.
Schäden, die durch Besucher, Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen oder Dritte an den Attraktionen, Zubehörteilen, Absperrungen, Kabeln, Batterien, Steuerungseinheiten, Dekorationselementen, Treppenplattformen, Böden, Wänden oder umliegendem Eigentum verursacht werden, sind von der verantwortlichen Person beziehungsweise bei Minderjährigen von deren Erziehungsberechtigten vollständig zu ersetzen.
Elevia ist berechtigt, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten, Reinigungskosten, Überprüfungskosten, Ausfallzeiten und sämtliche damit verbundenen Kosten geltend zu machen.
20. Haftung gegenüber Besuchern
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Elevia ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Elevia nur, soweit eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personenschäden.
Elevia übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
Elevia haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbefolgung von Anweisungen, mangelnde Aufsicht, Eingriffe Dritter, unsicheres Verhalten oder das Verhalten von Besuchern, Kindern, Eltern, Erziehungsberechtigten, Begleitpersonen oder Dritten verursacht werden.
Diese AGB schließen keine Haftung aus und beschränken keine Haftung, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung nach zwingendem Recht nicht zulässig ist.
21. Technische Unterbrechungen und Sicherheitsstopps
Der Betrieb kann jederzeit aus technischen, sicherheitsrelevanten, organisatorischen oder betrieblichen Gründen unterbrochen, verzögert oder beendet werden.
Aus solchen Unterbrechungen entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, Entschädigung oder Rückerstattung, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Elevia ist berechtigt, den Betrieb vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, wenn ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann.
TEIL C – Allgemeine Bestimmungen
22. Website-Informationen und Verfügbarkeit
Informationen auf der Website, einschließlich Bilder, Videos, Beschreibungen, technische Daten, Verfügbarkeit, Maße, Preise und Eventbeispiele, dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
Irrtümer, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten.
Bilder können symbolisch, illustrativ oder zu Marketingzwecken bearbeitet sein.
Die Verfügbarkeit von Attraktionen, Terminen und Standorten steht unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung durch Elevia.
23. Geistiges Eigentum
Alle von Elevia verwendeten Texte, Bilder, Videos, Logos, Designs, Konzepte, Grafiken, Layouts, Marken und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich und durch sonstige Rechte des geistigen Eigentums geschützt.
Jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Verbreitung oder kommerzielle Verwendung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Elevia ist untersagt.
24. Datenschutz
Die auf www.elevia.at verfügbare Datenschutzerklärung gilt zusätzlich zu diesen AGB.
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt.
26. Anwendbares Recht
Diese AGB sowie alle Vertragsverhältnisse mit Elevia unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie, soweit anwendbar, des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden, sofern diese zwingend anwendbar sind.
27. Gerichtsstand
Für alle B2B-Verträge ist ausschließlicher Gerichtsstand Linz, Österreich.
Für Verbraucher gilt Linz, Österreich, als Gerichtsstand, soweit dies nach zwingendem Verbraucherschutzrecht zulässig ist. Soweit zwingendes Recht etwas anderes vorsieht, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
28. Schlussbestimmungen
Elevia behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Nutzung der Attraktion gültige Fassung.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen schriftlichen Vereinbarung hat die individuelle schriftliche Vereinbarung Vorrang.